Kältemittel: R32 oder R290?

Was die F-Gase-Verordnung ab 2027 ändert – und warum ein R32-Gerät trotzdem eine gute Wahl bleibt.

Kaufberatung Glossar

Aktualisiert: 06.09.2026Lesezeit ca. 2 Min.

R32 ist heute Standard, R290 (Propan) kommt. Was die Kältemittel unterscheidet, was die F-Gase-Verordnung ab 2027 ändert und ob Sie jetzt noch ein R32-Gerät kaufen sollten.

R32 hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 675, R290 von 3 – dafür ist Propan brennbar.
R32 hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 675, R290 von 3 – dafür ist Propan brennbar.

Von R410A über R32 zu R290

Bis etwa 2018 war R410A üblich (GWP 2.088). Seitdem hat sich R32 (Difluormethan, GWP 675) durchgesetzt: effizienter, nur ein Drittel des Treibhauspotenzials, geringere Füllmenge. Alle aktuellen Mitsubishi-Wandgeräte laufen mit R32. R290 (Propan, GWP 3) ist die nächste Stufe – bei Luft-Wasser-Wärmepumpen bereits verbreitet, bei Split-Klimaanlagen wegen der Brennbarkeit (Sicherheitsklasse A3) noch selten, weil die Kältemittelleitung durch Wohnräume läuft.

Was die F-Gase-Verordnung 2024 vorschreibt

Die überarbeitete EU-Verordnung 2024/573 verbietet ab 2027 das Inverkehrbringen von Monosplit-Geräten unter 12 kW mit Kältemitteln über GWP 750 – R32 mit 675 bleibt also erlaubt. Ab 2029 gilt für Monosplit bis 12 kW eine Grenze von GWP 150, sofern sicherheitstechnisch möglich; ab 2035 GWP 150 für alle Split-Geräte. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben, gewartet und (mit Einschränkungen bei der Nachfüllung) repariert werden. Die Details erläutert das Umweltbundesamt.

Sollten Sie jetzt noch R32 kaufen?

Ja. Ein 2026 gekauftes R32-Gerät läuft 15 bis 20 Jahre, R32 bleibt für Wartung und Reparatur verfügbar, und die Preise für R32-Geräte sind durch die Konkurrenz mit R290 eher gefallen. R290-Split-Geräte sind derzeit teurer, es gibt weniger Modelle, und die Installationsvorschriften (Mindestraumgröße, keine Zündquellen) sind strenger. Wer in vier bis fünf Jahren kauft, wird wahrscheinlich R290 bekommen; wer jetzt kauft, ist mit R32 richtig.

Für den Betrieb relevant

R32 ist schwer entflammbar (Klasse A2L), deshalb müssen Innengeräte je nach Füllmenge eine Mindestraumgröße einhalten – bei 2,5- bis 3,5-kW-Geräten (0,6–1,0 kg) ist das praktisch nie ein Problem. Dichtheitsprüfungen sind für Anlagen unter 5 t CO₂-Äquivalent (also unter 7,4 kg R32 – alle Wohnraumgeräte) nicht vorgeschrieben, siehe Wartung. Rechtsgrundlage in Deutschland ist die ChemKlimaschutzV. Das Kältemittel ist im Datenblatt und im Fachhandel bei jedem Gerät ausgewiesen, etwa bei der Mitsubishi MSZ-AY35VGK bei RheinCool.

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[Vorname Nachname] beschäftigt sich seit [Jahr] mit Klimatechnik und Energieeffizienz im Eigenheim und schreibt auf klick-tipps.eu über Split-Klimaanlagen, Wärmepumpen und Stromkosten. Fragen oder Korrekturen: Kontakt.